Beim Kauf einer Immobilie in Deutschland fällt im Normalfall einmalig die Grunderwerbsteuer an.
Diese steht den jeweiligen Bundesländern zu, die diese an die Städte und Kommunen weiterreichen können.
Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrESt).
Die höchsten Steuersätze haben mit 6,5 % die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, das Saarland und Thüringen.
Die niedrigsten Steuersätze haben Bayern und Sachsen mit 3,5 %.
Hier die aktuelle Übersicht der Grunderwerbsteuer nach Bundensländern in Deutschland für das Jahr 2017
Baden-Württemberg | 5,0 % |
Bayern | 3,5 % |
Berlin | 6,0 % |
Brandenburg | 6,5 % |
Bremen | 5,0 % |
Hamburg | 4,5 % |
Hessen | 6,0 % |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0 % |
Niedersachsen | 5,0 % |
Nordrhein-Westfalen | 6,5 % |
Rheinland-Pfalz | 5,0 % |
Saarland | 6,5 % |
Sachsen | 3,5 % |
Sachsen-Anhalt | 5,0 % |
Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Thüringen | 6,5 % |
Von der Besteuerung ausgenommen sind u.a.
Die Steuer entsteht nach Rechtswirksamkeit des Erwerbsvorganges und ist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
Steuerschuldner sind regelmäßig die Erwerber und Veräußerer zusammen. In den meisten Verträgen wird jedoch vereinbart, daß der Erwerber die Grunderwerbsteuer zu zahlen hat.
Die Bundesländer haben über die Grunderwerbsteuer im Jahr 2015 rund 11,25 Milliarden Euro und im Jahr 2016 rund 12,4 Milliarden Euro eingenommen. Tendenz steigend!
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