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Für Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien ist seit 01.05.2014 laut Energieeinsparverordnung (EnEV) die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht.
Diese Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie Zeitungen, online Kleinanzeigenmärkten und Immobilienportalen. Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen.
Ob Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis oder einen verbrauchsorientierten Energieausweisbenötigen, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie diesen hier auch gleich online beantragen!
Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:
Verkäufer und Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.
Hier an dieser Stelle wird auf jedem WERBEFUX Stadtportal eine Stadtinfo ausgegeben.
Quelle und weitere Info: Wikipedia
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Quelle: Wikipedia
Für Vermieter und Verkäufer von Wohnimmobilien ist seit 01.05.2014 laut Energieeinsparverordnung (EnEV) die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis Pflicht.
Diese Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie Zeitungen, online Kleinanzeigenmärkten und Immobilienportalen. Für Nichtwohngebäude gelten zum Teil abweichende Regelungen.
Ob Sie einen bedarfsorientierten Energieausweis oder einen verbrauchsorientierten Energieausweisbenötigen, sehen Sie hier. Selbstverständlich können Sie diesen hier auch gleich online beantragen!
Immobilienanzeigen müssen Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Wenn es sich um Wohngebäude handelt, müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV)folgende Daten in der Anzeige berücksichtigt werden:
Verkäufer und Vermieter sind ebenfalls verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.